Mittelschule Neumarkt Salurn

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Tätigkeitspläne

Tätigkeitsplan 2022/23

Externe Evaluation

Bericht der externen Evaluation 2022/23

Wichtige Hinweise

Allgemeine Informationen

Benutzen von Handys und elektronischen Geräten

Wie im Dreijahresplan festgelegt, ist das Benutzen von Handys, MP3-Playern, Foto- und Videokameras während der gesamten Unterrichtszeit sowie in den Pausen auf dem gesamten Schulgelände verboten (außer wenn fallweise von der Lehrperson ausdrücklich für Unterrichtszwecke erlaubt). Bei Zuwiderhandeln werden die Geräte abgenommen und in der Schule verwahrt, bis sie von den Eltern abgeholt werden. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, um unangenehme Zwischenfälle möglichst von vornherein zu vermeiden. Leider kommt immer wieder auch Missbrauch bis hin zu Mobbing durch digitale Medien vor. Informieren Sie Ihre Kinder, dass es sich dabei um Straftaten handelt und teilen Sie begründeten Verdacht bitte umgehend der Schule mit, damit gemeinsam dagegen vorgegangen werden kann. Im Laufe des Schuljahres sind Informationsveranstaltungen und weitere Aktionen zum verantwortungsvollen Umgang mit Medien geplant (u.A. Vorträge der Postpolizei).


Betreten der Klassentrakte

Aus Sicherheitsgründen und um Ihren Kindern einen geschützten Lernraum zu bieten, ist das Betreten der Unterrichtsbereiche, Klassen, Gänge und Schulhöfe während der Unterrichtszeit ausschließlich den Schüler*innen sowie dem Schulpersonal vorbehalten. Den Schüler*innen und Eltern ist es nicht erlaubt, in der unterrichtsfreien Zeit Schulmaterialien in den Klassen zu holen.


Kurze Abwesenheit vom Unterricht

Schüler*innen ist es – auch mit Erlaubnis der Eltern – nicht gestattet, das Schulgelände während der Unterrichtszeit eigenständig zu verlassen. Sollte die Notwendigkeit gegeben sein (z.B. Arztbesuch u.Ä.), so muss ein Elternteil den Schüler/die Schülerin abholen. Wird er/sie von einer anderen – volljährigen – Person abgeholt, so muss eine entsprechende schriftliche Ermächtigung von Seiten der Eltern erteilt werden.


Abwesenheiten gesundheitlicher, persönlicher oder familiärer Natur

Nachdem die Schüler*innen nicht nur das Recht, sondern auch die Verpflichtung haben, den Unterricht regelmäßig zu besuchen, sollten Abwesenheiten nur in Ausnahmefällen erfolgen. Vorhersehbare Absenzen müssen vorab über das digitale Register gerechtfertigt werden, unvorhersehbare sind im Nachhinein zu rechtfertigen. Für längere Abwesenheiten aus Krankheitsgründen ist kein ärztliches Zeugnis für die Rückkehr zur Schule notwendig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind inhaltlich wieder gut in den Unterricht einsteigen kann und Versäumtes eigenverantwortlich rasch nachholt.

Abwesenheit aufgrund schulischer Unfälle

Alle Schüler*innen sind gegen Unfälle, welche sich im Rahmen des Unterrichts ereignen, beim nationalen Institut INAIL versichert. Die Versicherung tritt dann in Kraft, wenn sich beim Ausüben der erwähnten schulischen Tätigkeit ein Unfall ereignet, für den der behandelnde Arzt eine Heilungsdauer von mehr als drei Tagen prognostiziert. Damit die Schule eine Meldung an das INAIL vornehmen kann, müssen die betreffenden Eltern das ärztliche Attest so bald als möglich samt Prognose im Sekretariat abgeben. Die betreffenden Schüler*innen dürfen während der angegebenen Heilungsdauer den Unterricht nicht besuchen. Ein vorverlegter Unterrichtsbesuch kann nur dann gewährt werden, wenn der Schule ein so genanntes „Gesundheitszeugnis“ mit vorverlegter Prognose ausgehändigt wird. Den Eltern wird geraten, den Arzt im Vorfeld zu bitten den Hinweis ’absolutes Schulverbot von … bis ….’ und/oder ’Schulbesuch möglich mit folgenden Einschränkungen (z.B. Turnunterricht, usw.) von … bis …’ auf dem ärztlichen Attest zu vermerken.

Materiallisten

Material

Sprechstunden und Kontaktadressen

Sprechstunden
Klassenräte

Schulkalender

Schulkalender

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Wahlpflicht

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Allgemeine Hinweise

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Organisation der Pflichtquote: „Wahlpflichtbereich“ – „Thementage“ 2021-2022

Angebote innerhalb der Pflichtquote dienen zur Ergänzung und Vertiefung des curricularen Unterrichts, der Begabungsförderung, dem Aufholen von Lernrückständen und dem Durchführen von besonderen Projekten und Unterrichtseinheiten.
Das Angebot orientiert sich an den Bildungszielen der Schule und greift insbesondere auch die fächerübergreifenden Bereiche auf.

MS Neumarkt: Die Wahlpflichtangebote sind klassenübergreifend organisiert und finden für alle Klassen am Donnerstagnachmittag statt. Dabei wird das Schuljahr in 4 Blöcke unterteilt. Beim Besuch von Angeboten außerschulischer Bildungsträger können sich Schüler*innen von zwei Blöcken ihrer Wahl (34 Stunden) abmelden. Jedes   Angebot   umfasst   in der Regel 8   Nachmittage/Wochen   zu   je   2   Einheiten, insgesamt   also   16 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten (4 Blöcke).

1.Block: Sep. – Nov.

2.Block: Dez. – Feb.

3. Block: Feb. – Apr.

4. April: Apr. – Juni

MS Salurn: Die Angebote der Pflichtquote umfassen jeweils die letzte Unterrichtseinheit am Nachmittag (9. Unterrichtsstunde). Das Schuljahr wird in 4 Blöcke unterteilt:

Die Inhalte werden jährlich vom Lehrerkollegium vereinbart und scheinen im Jahresplan der schulischen Tätigkeiten auf. Die Schule bringt die Liste der offenen Angebote im Wahlpflichtbereich den Schüler*innen und Eltern zur Kenntnis. Die Schüler*innen wählen die Angebote, indem sie für jeden der 4 Blöcke ihre Prioritäten angeben.
Die Zuteilung zu den Angeboten erfolgt an beiden Schulen durch die Arbeitsgruppe „Wahlpflicht“, wobei versucht wird, die Prioritäten der Schüler*innen soweit wie möglich und über das Schuljahr ausgeglichen zu berücksichtigen.

Die Anerkennung von außerschulischen Angeboten im Bereich der Pflichtquote an der Mittelschule Neumarkt und Salurn erfolgt auf Antrag der Eltern für den Besuch der Musikschule und für die Angebote der akkreditierten Vereine und Bildungsträger und ist im Ausmaß von 34 Stunden pro Schuljahr möglich.

Schüler*innen, die ein anerkanntes außerschulisches Bildungsangebot regelmäßig besuchen, können sich auf Antrag der Eltern von zwei der vier Blöcke befreien lassen (MS Neumarkt).

In der MS Salurn ist die Befreiung ganzjährig.

An beiden Schulstellen finden zusätzlich „Thementage“ zu unterschiedlichen Themen statt, zum Beispiel Herbstausflug/Tag der Klassengemeinschaft; Natur-, Kultur-, Museums-, Medientag; Spiel und Sporttag; Maiausflug/Tag der Klassengemeinschaft; Lidotag/Tag der Schulgemeinschaft.
Die Thementage an der Mittelschule Salurn finden innerhalb der Pflichtquote statt, an der Mittelschule Neumarkt werden sie als „Projekttage“ im Verlauf des Schuljahres organisiert.

Wahlpflichtangebote 2022/2023

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IN AUSARBEITUNG

Unterstützung an der Schule

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ZIB – Zentrum für Information und Beratung

ZIB – Info

ZIB Neumarkt

ZIB Salurn

Schulsozialarbeit

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Schulsozialpädagoge/in

Der/die Schulsozialpädagoge/in gehört zum schulinternen Unterstützungssystem mit niederschwelligem Zugang für Schüler*innen und Lehrpersonen. Er/sie ist auch Ansprechperson für Eltern und Erziehungsverantwortliche in Konfliktsituationen und Erziehungsfragen und vermittelt bei Bedarf an Fachstellen.

Der/die Schulsozialpädagoge/in ist Teil des ZIB Team und arbeitet eng mit diesem zusammen. Er/sie nimmt an den monatlichen ZIB Sitzungen und Supervisionen der Schulsozialpädagogen*innen teil.

Der Schulsozialpädagoge/in leistet nach Stundenplan Dienst an beiden Schulstellen. Diese können je nach Erfordernissen im Ausnahmefällen variieren. Als Arbeitsplatz stehen die jeweiligen ZIB Räume sowie die für die Lehrpersonen vorgesehenen Arbeitsplätze zur Verfügung. Gesprächstermine werden direkt mit dem/der Schulsozialpädagogen/in per Email oder Diensttelefon vereinbart. Die Gespräche sind freiwillig und unterliegen der Schweigepflicht – Respekt und die Wahrung der Privatsphäre sind gerade deshalb so wichtig, damit Vertrauen entstehen und wachsen kann.

Aufgabenfelder des Schulsozialpädagogen/der Schulsozialpädagogin:

Beratung und Unterstützung im Einzelfall und Gruppen

Intervention und Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen: zeitnahe, niederschwellige, bedürfnisorientierte Konfliktbearbeitung, Mediation, bei Bedarf Abklärung mit der Schulführungskraft und Vermittlung an Fachdienste und Behörden, sowie wo notwendig wird die diagnostische Abklärung oder eine therapeutische Behandlung in die Wege geleitet

Entwicklung und Koordinierung sozialpädagogischer Tätigkeiten und Projekte in Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern

Zielgruppen – und themenorientierte Präventions- und Interventionsarbeit bei Medien, Gesundheit, Mobbing, Gewalt, Konflikten, Diskriminierung (Sensibilisierungsarbeit, Politische Bildung, Partizipation), Sucht, Schulverweigerung/Schulabbruch

Netzwerkarbeit (ZIB-Berater*innen, Lehrpersonen, Eltern, Erziehungsverantwortliche, andere Schulen, Schulsozialpädagogen*innen, Pädagogische Beratungszentren, psychologische und psychiatrische Einrichtungen, Forum Prävention, Sanitätsdienste, Soziale Einrichtungen, Offene Jugendarbeit, Jugenddienste, Jugendzentren, Sozialdienste) und Vermittlung an andere Fachstellen)

Ziele:

Ganzheitliches Wohlbefinden

Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz, individuelle Stärken und Ressourcen erkennen und fördern, Schlüsselkompetenzen für erfolgreiche Alltags/Lebensgestaltung, Förderung der Gemeinschaft/Gruppe, Stärkung der Klassengemeinschaft, Förderung einer angemessenen Gesprächskultur

Positives Lernverhalten, Lernen als individueller, aktiver Prozess, Organisation, Motivation & Ehrgeiz

Erfüllung der Schul- und Bildungspflicht, Entwicklung von Zukunftsperspektiven

Der Schulsozialpädagoge/die Schulsozialpädagogin ist kein Ersatz für Integrationslehrpersonen, Mitarbeiter*innen für Integration, Supplenz-Lehrpersonen, Psycholog*innen, externe Berater*innen und Supervisor*innen.

Petra Kaser – Schulsozialpädagogin

PBZ – Psychopädagogische Beratung an den Mittelschulen Neumarkt und Salurn

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Im Schulalltag sind Lehrpersonen, Eltern sowie Schüler*innen immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen Beratung und Unterstützung hilfreich sein können.

Deshalb gibt es im Beratungszentrum in Bozen oder nach Absprache auch in Neumarkt und online regelmäßige kostenfreie Beratungstermine für Lehrpersonen, Eltern sowie Schüler*innen.

Frau Verena Bertignoll (verena.bertignoll@provinz.bz.it) oder Frau Alrun Trebo (alrun.trebo@provinz.bz.it) wird Sie/dich beraten. Ihre/deine Anliegen werden besprochen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Je nach Fragestellung wird auch an andere Berater*innen des Pädagogischen Beratungszentrums oder andere Fachpersonen weiter verwiesen.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt direkt über die Homepage der PBZ: Link zu den Beratungsangeboten

Formulare / Ansuchen

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Einschreibung ins Schuljahr 2023/24

Ansuchen um Einschreibung 2023/24

Ansuchen um Einschreibung 2023/24 Format: A3

Überstellung in die Mittelschule

Ansuchen um Überstellung dt

Ansuchen um Überstellung it

Befreiung vom Religionsunterricht

Ansuchen um Verzicht auf den Religionsunterricht 2023/24

Antrag um Anerkennung von außerschulischen Tätigkeiten im Wahlpflichtbereich

Antrag Akkreditierung außerschulische Bildungsträger

Mitteilungen des Landesbeirates der Eltern


Infos

Mitteilungen des Landesrates für Bildung und Kultur


Infos

Mitteilungen des Unterrichtsministers


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