In Anwendung der Vorgaben des Gesetzesvertretenden Dekretes vom 14 März 2013, Nr. 33 „Neugestaltung der Regelung der Veröffentlichungspflichten, Transparenz und Verbreitung von Informationen vonseiten der öffentlichen Verwaltungen“, sind vorliegend alle geforderten Informationen veröffentlicht, unterteilt in Sektionen und Untersektionen, wie sie von der genannten Bestimmung vorgesehen sind.

Die Informationen betreffen folgende Bereiche:

Allgemeine Bestimmungen

Info

Verzeichnis der Verwaltungspflichten

Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023 – 2025

Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023 – 2025

Weitere Dokumente bzgl. Korruptionsvorbeugung und Transparenz finden sie auf der Homepage der Bildungsdirektion:

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/korruptionsvorbeugung.asp

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Alternativangebot zum Religionsunterricht:

Kriterien des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern

Festlegung der Höchstgrenzen und Kriterien von Schülerbeiträgen

Allgemeine Akte

  1. Allgemeine Rechtsbestimmungen:
    Schulrecht | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
  2. Rundschreiben des Schulamtsleiters. https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/rundschreiben-mitteilungen.asp
  3. Verhaltenskodex
    – für Lehrpersonen und Schulführungskraft allgemein: Verhaltenskodex der öffentlich Bediensteten | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
    Anlage_-_Verhaltenskodex_(BLR_28.08.20148_Nr._839).pdf (provinz.bz.it)
    – für Lehrpersonen und Schulführungskraft der Mittelschule Neumarkt/Salurn: In Bearbeitung
    – für das Landespersonal: http://www.provinz.bz.it/personal/themen/personal-verwaltung-disziplinarrecht.asp
  4. Leitbild und Dreijahresplan:
    Die entsprechenden Informationen finden sich auf der Homepage der Schule im Dreijahresplan

Organisation

Info

Politisch – administrative Organe

Schulführungskraft: Evi Debora Schwienbacher

Schulrat:

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft

Laut Art. 13 des Landesgesetz Nr. 20/1995
unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane

  • Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
  • Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
  • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Dreijahresplan, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
  • Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
  • Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden
  • Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

Laut Art. 8 des Landesgesetz Nr. 20/1995

  • Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel
  • Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch
  • Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
  • Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Kompetenzen des Schulrates

Laut Landesgesetz Nr. 20/1995

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
  • Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
    • er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
    • er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
    • er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
    • er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
    • er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
  • Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
    Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
  • Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,
  • Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
  • Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

Laut Landesgesetz Nr. 12/2000

  • Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Dreijahresplan und genehmigt das Dreijahresplan,
  • Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
  • Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,
  • Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,
  • Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

Laut Dekret des Landeshauptmannes Nr. 74/2001

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
  • Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
  • Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
  • Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
  • Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
  • Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
  • Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
  • Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
    • Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
    • Gründung von Stiftungen,
    • Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
    • dingliche Rechte über Immobilien,
    • Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
    • wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
    • Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 und das Landesgesetz Nr. 12/2000

Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten

Für die Schule nicht zutreffend

Rechnungslegung der Fraktionen

Für die Schule nicht zutreffend

Gliederung der Ämter

  1. Organisationsstruktur der Schule:
    Die Mittelschule Neumarkt mit Außenstelle „Dr. Josef Noldin“ Salurn hat ihren Sitz in 39044 Neumarkt, Bozner Str. 19 und besteht aus insgesamt zwei Schulstellen. Im Schuljahr 2023/2024 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 70 Lehrpersonen und 18 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung:
    Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
    Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
    Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
    Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
    Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
    Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
    Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“
  2. Organigramm der Schule
    Link zum Organigramm

Telefon und elektronische Post

Hauptsitz:
Tel: 0471-812170
Mail: ms.neumarkt@schule.suedtirol.it
PEC-Adressen: MS.Neumarkt@pec.prov.bz.it

Außenstelle:
Tel: 0471-884161

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

Info

Allgemeine externe Mitarbeiter der Schulen auf Landesebene

Diese werden gegebenenfalls auf folgender Seite der Homepage der Landesverwaltung veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/externe-mitarbeiter.asp

Aufträge für Beratung und Mitarbeit​ – Aufträge durch die Mittelschule Neumarkt

Die Daten der schulexternen Experten können auf folgender Website eingesehen werden:
https://consulentipubblici.dfp.gov.it/
Bei Amministrazione ist „Scuola Media in Lingua Tedesca di Egna“ einzugeben und die Suche zu starten.

Liste externes Personal 2020

Liste externes Personal 2021

Liste externes Personal 2022

Personal

Info

https://consulentipubblici.dfp.gov.it/

Führungskräfte in Spitzenpositionen

Für die Schule nicht zutreffend

Führungskräfte

Schulführungskraft: Evi Debora Schwienbacher
Beauftragung mit dem der Führungsauftrag durch Dekret des Schulamtsleiters Nr. 13273/2023.
Weitere Informationen finden sich Informationen finden sich auf der Homepage der Landesverwaltung.

Erklärungen:

Organisatorische Positionen

Inhaber von organisatorischen Positionen an der Schule:
Stellvertreterin des Direktors: Ulrike Pardatscher
Leiterin der Außenstelle: Lidia Giacomozzi

Stellenplan​

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung zentral veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag​

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung zentral veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden Personals:  

​Schuljahr​ 4. Trimester
(Sep-Nov)​
​​1. Trimester​
(Dez-Feb)
2. Trimenster 
(Mar-Mai)​​
3. Trimester
(Jun-Aug)​​
2014/15​11,26​14,84​14,63​04,00
2015/16​08,89​08,63​09,36​04,15
​2016/17​03,97​06,26​06,840​4,88
2017/1807,​​0909,2​008,90​05,51​
2018/1910,54​14,98​​11,750​5,82
2019/20​11,5815,26​14,75​7,44
2020/2116,8315,6811,554,34
2021/226,017,386,535,17
2022-238,236,4310,281,86
2023/242,75

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/abwesenheitsquoten.asp

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge​

Kollektivvertragsverhandlungen

Die entsprechenden Informationen finden sich auf der Homepage der Landesverwaltung: http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/

Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

Die entsprechenden Informationen finden sich auf folgender Seite der Homepage des Deutschen Schulamtes: http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp

​Interne Kontrollorgane (OIV)​

Für die Schule nicht zutreffend

Wettbewerbe

Info

Wettbewerbe

Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule: Die entsprechenden Informationen finden sich auf folgender Seite der Homepage der Landesverwaltung:
Wettbewerbe | Autonome Provinz Bozen – Südtirol

Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen): Die entsprechenden Informationen finden sich auf folgender Seite der Homepage des Deutschen Schulamtes:
Ranglisten | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol

Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte: Die entsprechenden Informationen finden sich auf folgender Seite der Homepage des Deutschen Schulamtes:
Wettbewerbe | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol

Performance

Info

Performance-Plan​

Die entsprechenden Informationen finden sich auf der Homepage der Schule im Dreijahresplan.

Bericht zur Performance​

In Bearbeitung

​Gesamtbetrag der Prämien

Die entsprechenden Informationen finden sich auf folgender Seite der Homepage der Landesverwaltung:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp

Daten zu den Prämien​

Die entsprechenden Informationen finden sich auf folgender Seite der Homepage der Landesverwaltung:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp

Wohlbefinden am Arbeitsplatz​

In Bearbeitung

Kontrollierte Körperschaften

Info

Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften​

Für die Schule nicht zutreffend​

Beteiligte Gesellschaften​

Für die Schule nicht zutreffend​

Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften​

Für die Schule nicht zutreffend​

Grafische Darstellung​

Für die Schule nicht zutreffend

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Info

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

Anzahl der Schulstellen: 2
Anzahl der Klassen: 17 + 6
Anzahl der Schülerinnen und Schüler: 215 + 236
Anzahl der Lehrpersonen: 70
Mitarbeiterinnen für Integration: 3
Schulsozialpädagogin: 1
Mitarbeiterinnen des Sekretariats: 5
Schulwart*innen: 10

Verfahrensarten​

Die entsprechenden Informationen finden sich auf folgender Seite der Homepage der Landesverwaltung:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp ​

Monitoring der Verfahrenszeiten​

In Bearbeitung ​

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen​

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen:
Schulsekretariat bzw. Schulführungskraft: 0471812170; ms.neumarkt@schule.suedtirol.it
Andere Verwaltungen können von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen mittels Ansuchen per E-Mail bzw. über die Provinz-Datenbank.

Kontrollen in Unternehmen

Info

Kontrollen im Unternehmen​

Für die Schule nicht zutreffend

Ausschreibungen und Verträge

Info

https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/

Vergabebekanntmachungen:
https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/initiatives/list/advancedSearch/true?keyword=&status=&contractCategory=&type=&procedure=&cpv=&ocp=&organization=14176&organizationUnit=&nuts=&greenProcurement=&socialProcurement=&publishedFrom=&publishedUntil=&awardDateFrom=&awardDateUntil=&advancedSearch=1&begin=&manager_id=&filter=Suchen&as_sfid=AAAAAAUhCOHi0_KTloswlXhKYARCI7wTyLmhjsV9aRr5roI5_C4314AVSLEo0WQe1dFJHRPjlBpzzF1gn5RgjCvcjLeipiuaPz7dlrfrAu0Y7Db7jkJduUVKcfzFPw8x92MoKr77Xy4hqj1cUNpscsrd9sZr0rpx58cRREgBwVkSw2I2Ng%3D%3D&as_fid=fa053de92dde0310a275f74785c36eb30c3aed5c

Zuschläge und Vergaben:
https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/awards/list-public/advancedSearch/1?keywords=&status=&type=&tenderProcedure=&organization=14176&organizationUnit=&ocp=&publishedAt%5Bfrom%5D=&publishedAt%5Bto%5D=&awardedAt%5Bfrom%5D=&awardedAt%5Bto%5D=&expiredAt=&recordNumber=10&submitButton=Suchen&advancedSearch=1&as_sfid=AAAAAAU7LBFAN26B1SfH7UkJbEL0SeELeSGxMd4MfFbhVXgXri3SKSXCSitjd6vmllWTSXD9L6fmX6udzlfB9cpecVjiWt4vfL_r3X3V6d5vvlQ7vInOqAP8P8JC4PEp47EmAdiJe-53Gt0adnYaBf7yjZClUh0ufBwA36HhqHYRtWRyEQ%3D%3D&as_fid=304e0bdac6a49268da7ea0e8fb0f04c1a6c0fa0f

Entgelt und Vergütungen:
https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/sourcing/fees-and-compensations/list-public-fees/advancedSearch/1/?keywords=&tenderProcedure=&organization=14176&organizationUnit=&ocp=&publishedAt%5Bfrom%5D=&publishedAt%5Bto%5D=&awardedAt%5Bfrom%5D=&awardedAt%5Bto%5D=&recordNumber=10&submitButton=Suchen&advancedSearch=1&as_sfid=AAAAAAXzIDLyC-3AC_1qwn1tSldLNuPNEulOaq3TLCL6OV0GTsLm6iKtQb-24kLnTb51Sf-7PNixDGDHAsZBtXtONJVv8aVmMzyjRgEsnd0KZTMPXMpUm75bzJCeEne2WvJIiW5uao0Q7tR28Unn3P9LOVd2No1wCP-8Iypql7d_PmJJIg%3D%3D&as_fid=c26c926ece5042d125631d97a66fcc5fb0f2addc

Öffentliche Investitionsprojekte

Maßnahmen PNRR / misure PNRR

/transparente-verwaltung/dekrete-der-schulfuhrungskraft-2023/

Periodische Abrechnungen Ökonomat

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Info

Kriterien und Modalitäten
Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Familien bei Schulausflügen:
Kriterien des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen

Gewährungsakte​

Bislang keine ausgestellt

Immobilien und Vermögensverwaltung

Info

Immobilienvermögen​

Das Gebäude der Mittelschule Neumarkt ist im Eigentum der Gemeinde Neumarkt, jenes der Mittelschule Salurn ist im Eigentum der Gemeinde Salurn.​

Mieten​

Für die Schulen nicht zutreffend

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

Info

Kontrollorgan

Mitglieder des Kontrollorgans:
– Dieter Egger
– Lamprecht Sabine

Kontrollen und Erhebungen der Verwaltung​

Keine Beanstandungen von Seiten der Kontrollorgane der Schule oder des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule.

Überprüfung der Veröffentlichungspflichten laut Gv.D. Nr. 33/2013 und Beschluss ANAC Nr. 430/2016

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Info

Führungskräfte in SpitzenpositionenBeschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards​

Dienstcharta und Qualitätsstandards:

Kosten​

n. a.

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen

Die Verwaltung der Mittelschule Neumarkt/Salurn garantiert die Einhaltung der Verfahrensfristen, welche durch das Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 vorgesehen sind und ist bestrebt, Dienste und Leistungen in möglichst kurzen Zeiträumen abzuwickeln.

Wartelisten im Gesundheitswesen​

Für die Schule nicht zutreffend

Zahlungen der Verwaltung

Info

Liste der Ausgaben

Ausgaben 2020

Ausgaben 2021

Ausgaben 2022

Öffentliche Bauten

Info

Öffentliche Bauten

Für die Schule nicht zutreffend​​

Planung und Raumordnung

Info

Planung und Raumordnung​

Für die Schule nicht zutreffend​

Umweltinformationen

Info

​​ Umweltinformationen​

Für die Schule nicht zutreffend​

Konventionierte private Sanitätsstrukturen

Info

Konventionierte private Sanitätsstrukturen​ ​

Für die Schule nicht zutreffend​

Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle

Info

Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle

Für die Schule nicht zutreffend​

Weitere Inhalte

Info

Bürgerzugang: Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“

Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: ms.neumarkt@schule.suedtirol.it.